AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KMH DUS GmbH
Hormesfeld 13, 41748 Viersen
Düsseldorf
I. Allgemeines
Für alle Bauleistungen der KMH DUS GmbH – im Folgenden „Auftragnehmer“ – gelten die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung sowie die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 24 Werktagen, sofern nicht anders angegeben.
II. Angebots- und Planunterlagen
An sämtlichen Unterlagen wie Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und Konzepten behält sich der Auftragnehmer das Eigentum und Urheberrecht vor. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Werden diese Unterlagen nach Nichterteilung des Auftrags nicht zurückgegeben, behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor.
Behördliche Genehmigungen oder sonstige Zustimmungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen. Der Auftragnehmer unterstützt hierbei durch Bereitstellung der notwendigen Unterlagen.
III. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Preisangaben gelten unter dem Vorbehalt ununterbrochener Durchführung der Leistungen. Festpreise bedürfen einer schriftlichen Bestätigung sowie einer klaren zeitlichen Regelung für Beginn und Abschluss der Arbeiten.
Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist er berechtigt, Lohn- und Materialpreise entsprechend der Entwicklung anzupassen.
Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dazu zählen z. B. Stemmarbeiten, Verputzarbeiten oder Sondertransporte.
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertage) werden gesondert berechnet.
IV. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt gemäß § 16 VOB/B gefordert werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
V. Ausführung & Termine
Vereinbarte Ausführungs- oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden und sämtliche dafür notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Verzögern sich Beginn oder Ablauf der Arbeiten durch den Auftraggeber, haftet dieser für daraus entstehende Mehrkosten.
Der Auftraggeber stellt kostenfrei einen abschließbaren Raum für Material und Werkzeug sowie Sanitäranlagen für das Montagepersonal zur Verfügung.
VI. Eigentumsvorbehalt & Pfandrechte
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Materialien und Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Zahlungsverzug ist der Rückbau zulässig, sofern dieser ohne wesentliche Beschädigung des Bauwerks möglich ist. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer hat ein gesetzliches Pfandrecht an den im Rahmen des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers, auch für Forderungen aus früheren Verträgen, soweit ein Zusammenhang besteht.
Werden solche Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann ein Lagergeld berechnet werden. Nach 3 Monaten kann eine Verwertung zur Deckung offener Forderungen erfolgen, sofern eine Verkaufsandrohung rechtzeitig erfolgt ist.
VII. Abnahme
Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Wird die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Anzeige durchgeführt, gilt die Leistung als abgenommen.
VIII. Gewährleistung & Haftung
Die Gewährleistung richtet sich nach § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme für Bauleistungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im Rahmen des vorhersehbaren Schadens.
IX. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe oder Abnahme auf den Auftraggeber über, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme oder Nutzung der Leistung. Bei Verzögerung der Abnahme aus Gründen des Auftraggebers erfolgt der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Mitteilung der Fertigstellung.
X. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Viersen, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende gesetzliche Regelung.